Pressemitteilung Düsseldorf den 15.11.2013 Handelsblatt Fachmedien

13. Panel-Befragung: „Familienunternehmen versus Managerunternehmen“

Familienunternehmen unterscheiden sich nicht nur durch ihre Art der Unternehmensführung von managergeführten Firmen. Auch in der Weise, wie ihre Aufsichtsräte und Beiratsgremien eingebunden werden, gibt es deutliche Unterschiede. Das zeigt die 13. Aufsichtsrats-Panel-Befragung, die von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft BDO vorgenommen wurde und deren Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ vorgestellt werden.

In vier Abschnitten stellten sich 48 Panelteilnehmer, die aufgrund von Mehrfachmandaten Erfahrungen aus 183 Gesellschaften repräsentieren, Fragen zur Kontroll- und Beratungsfunktion sowie zur Organisation und Qualifikation der Aufsichts- und Beratungsgremien in den unterschiedlichen Unternehmensstrukturen.

Kontrolle, Überwachung und Beratung
Bei der Arbeitsweise der Aufsichtsgremien wird in Familienunternehmen vor allem die Beratungsfunktion betont. Der Aufsichts- oder Beirat nehme keine reine Aufsichtsfunktion wahr, meinten 52,1 Prozent der Panelteilnehmer. Dagegen stünden in managergeleiteten Unternehmen überwiegend Kontrolle und Überwachung im Vordergrund. Zugleich betonen die Panelteilnehmer die engere oder kooperative Beziehung zwischen Aufsichtsrat und Managern in familiengeleiteten Unternehmen.

Organisation und Information in Familienunternehmen
Organisatorische und/oder inhaltliche Unterschiede in der Arbeit im Aufsichtsrat werden von der großen Mehrheit (80,9%) der Panelteilnehmer berichtet. Schwerpunktmäßig werden die in Familienunternehmen weniger formalisierten Abläufe und eine eher weniger systematische Informationsversorgung der Mandatsträger genannt. Auch inhaltliche Unterschiede werden von mehr als der Hälfte der Antwortenden (57,4%) angeführt. Diese bestünden vor allem in einer ausgeprägten Gremiendiskussion, allerdings auch in einem geringeren Einfluss auf Entscheidungen. Als Verbesserungsmöglichkeit schlägt ein Drittel der Experten eine regelmäßige Information des Gremiums anhand eines vorgegebenen Berichtswesens vor.

DCGK versus Kodex für Familiengesellschaften
In der Frage, wie bzw. ob der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) auf Familienunternehmen angewendet werden sollte bzw. ob ein – freiwilliger – Kodex für diese vorzuziehen sei, gingen die Meinungen auseinander.  Mit großer Mehrheit (64,6%) plädieren die Befragten für einen aktiv geregelten Empfehlungskatalog für Familienunternehmen. Hierbei denkt etwas mehr als ein Drittel (35,4%) an einen Kodex für Familienunternehmen; der andere Teil erwägt die spezifische Anpassung des bestehenden DCGK.

Qualifikation, Haftung und faktisches Verhalten
Eine klare Mehrheit von vier Fünfteln der Antwortenden hält Differenzierungen in Bezug auf die Qualifikation und Haftung der Aufsichtsräte von Familiengesellschaften gegenüber managergeleiteten Unternehmen für verzichtbar. Ein abweichendes Verhalten im Verhältnis von Aufsichtsrat-Vorstand-Aktionär in Familienunternehmen wird allerdings von nahezu drei Vierteln der Antwortenden bestätigt. Begründet wird dies mit der engeren Beziehung der Organmitglieder. Kritiker unter den Mandatsträgern befürchten, dass in Einzelfällen der Aufsichts- oder Beirat seinen Aufgaben nicht in Gänze nachkommen und ein fehlendes oder eingeschränktes Verantwortungs-, Haftungs- und Handlungsbewusstsein entstehen könne.

Aktuelle Corporate Governance-Fragen
Zum Abschluss wurde, wie bei allen früheren Panelbefragungen, die Einschätzung der Experten zu zwei aktuellen Corporate Governance-Fragen erbeten. Befragt zu der
– inzwischen vom Bundesrat abgelehnten – Reform des Aktiengesetzes (AktG-Reform), die eine zwingende Mitwirkung der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften an der jährlichen Billigung des Vorstandsvergütungssystems zum Ziel hatte, lehnten fast drei Fünftel der Befragten (58,3%) eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ab. Befragt zur Zukunft der Kommission für den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), meinten 31,3 Prozent der Antwortenden, die Kommission sollte aufgelöst werden bzw. die Kodexidee habe sich überlebt. 70 Prozent sprachen sich für die Fortsetzung des Kodex aus (betrieben durch eine Industrie-/Praxisorganisation, durch eine eigene Organisation der kodexunterworfenen Gesellschaften oder sichergestellt durch die Bundesregierung).

Für das 13. Aufsichtsrats-Panel wurden 48 Mandatsträger telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch Mehrfachmandate insgesamt 183 Gesellschaften. Insgesamt 91,7 Prozent der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in mindestens einem Überwachungsgremium. Etwas mehr als die Hälfte der Panel-Teilnehmer (52,1%) hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast ein Drittel (31,3%) hat vier bis sechs Mandate übernommen, die übrigen sind in sieben bis zehn Gremien vertreten. Insgesamt 16 der repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (5 DAX, 3 MDAX, 2 SDAX, 1 TecDax und 5 weitere).

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 13. Panels erhalten Sie auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de.

 

Kontakt:
Kerstin Jaumann
Referentin Unternehmenskommunikation/
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)211 – 887 1015
E-Mail: pressestelle@vhb.de

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