Pressemitteilung Düsseldorf den 13.05.2013 Handelsblatt Fachmedien

Ergebnisse der 12. Panel-Befragung Strategie und Risikomanagement im Aufsichtsrat

Geht es um strategische und planerische Entscheidungen oder um deren Folgen, dann wird immer öfter nach der Mitverantwortung des Aufsichtsrats gefragt. Auch das Risikomanagement steht im Fokus. Ein Blick in die Praxis zeigt, dass strategische Beratung und die Befassung mit der Planung schon heute feste Elemente der Aufsichtsratstätigkeit sind. Gleichwohl sehen viele Mandatsträger nicht nur den erhöhten Aufwand, sondern auch eine oftmals zu späte Einbindung in Entscheidungen als kritisch an. Bemängelt wird auch eine mögliche Überschneidung von Beratungs- und Überwachungstätigkeiten. Dies geht aus der 12. Aufsichtsrat-Panel-Befragung hervor, die von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vorgenommen wurde.

In der 2007 gestarteten Reihe „Aufsichtsrats-Panel“ wurde das Expertenteam im Frühjahr 2013 zum Thema „Planung, Strategie und Risikomanagement im Aufsichtsrat“ befragt. In vier Abschnitten stellten sich die 50 Panelteilnehmer, die aufgrund von Mehrfachmandaten Erfahrungen aus 194 Gesellschaften repräsentieren, Fragen zum aktuellen Stand, aber auch zu offenen Wünschen und Anregungen aus ihrer Sicht.

Der Aufsichtsrat als Berater des Vorstands
In einer ersten offenen Frage konnten die Befragten ihre Einschätzung zu den praktischen Möglichkeiten einer kontinuierlichen Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat im Rahmen des deutschen Corporate-Governance-Systems abgeben. Nahezu zwei Drittel (62 %) der Befragten sehen im deutschen „Two Tier“-System die Möglichkeit für eine Beratung durch den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden als gegeben an, 58 % halten das deutsche System diesbezüglich für vorzugswürdig. Bemängelt wurde jedoch zugleich, dass die Beratung im deutschen System zu wenig institutionell abgesichert sei. In der Frage, welchem der Themenbereiche „Planung“, „Strategie“ und „Risikomanagement“ die Gremienmitglieder Priorität einräumen würden, ergab sich ein deutlicher Vorsprung für die Strategie.

Wachsender Aufwand entspricht gestiegener Bedeutung
Im zweiten Fragenkomplex ging es um die Folgen der vom Gesetzgeber initiierten intensiveren Beschäftigung des Aufsichtsrats mit der Unternehmensplanung. Der Befassung damit wird eine hohe bis sehr hohe Bedeutung beigemessen. Insgesamt wird bemängelt, dass die Planung des Vorstands oft nicht frühzeitig genug vorliege, dass zu wenig Zeit zur Beratung bestehe und dass häufig Ergebnisse nur noch akzeptiert oder abgelehnt werden könnten. Insgesamt wird die Effizienz der Befassung des Aufsichtsrats mit der Unternehmensplanung von allen Befragten als hoch eingeschätzt. Nur 30 Prozent tragen Änderungsvorschläge vor, die sich primär auf eine höhere Transparenz und zeitlich größere Nähe beziehen.

Mitverantwortung für die Strategie ist gegeben
Befragt nach ihren Anforderungen an eine effiziente Strategieberatung und -überwachung sprechen sich vier von fünf Befragten für regelmäßige Gespräche des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des Ausschusses mit dem Vorstand aus. Gleichzeitig fordert eine Mehrheit von 62 Prozent eine regelmäßige und frühzeitige Terminierung des Tagesordnungspunktes „Strategie/Strategiefortschreibung“ unabhängig von konkreten Entscheidungen auf den Aufsichtsratssitzungen. Fast der gleiche Anteil der Befragten fordert eine gesonderte jährliche Strategiesitzung des Aufsichtsrats. Als erstaunlich werten die Panel-Autoren das Ergebnis, dass knapp die Hälfte der sich mit eigenen Vorschlägen dazu Äußernden sich dafür aussprach, zu den Beratungen auch externe Kompetenzen hinzuzuziehen.

Verbesserungsfähiges Risikomanagement
Etwa die Hälfte der Befragten sieht beim Risikomanagement einigen Verbesserungsbedarf. Insgesamt, so stellen die Autoren fest, ist dies nach 15 Jahren Praxis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und der Einführung des Risikofrüherkennungssystems überraschend.

Für das 12. Aufsichtsrats-Panel wurden 50 Mandatsträger persönlich telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch Mehrfachmandate insgesamt 194 Gesellschaften. Insgesamt 88 Prozent der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in mindestens einem Überwachungsgremium. Die Hälfte der Panel-Teilnehmer hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast ein Drittel hat vier bis sechs Mandate übernommen, die übrigen sind in sieben bis zehn Gremien vertreten. Insgesamt 18 der repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (4 DAX, 5 MDAX, 2 SDAX, 1 TecDax und 6 weitere).

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 12. Panels erhalten Sie auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de.

 

Kontakt:
Kerstin Jaumann
Referentin Unternehmenskommunikation/
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)211 – 887 1015
E-Mail: pressestelle@vhb.de

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