AGB Kommunikationslösungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommunikationslösungen

der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikationslösungen der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH ergänzend zum jeweiligen Hauptvertrag bzw. Buchungsformular (im Folgenden: der „Vertrag“). Sollten sich Regelungen des Vertrags und dieser AGB widersprechen, gehen die Regelungen des Vertrags vor.

2. Gewerbliche Schutzrechte, Freistellung

2.2 Der Vertragspartner garantiert, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte für alle im Rahmen des Vertrags an die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH übermittelten Namen, Marken, Fotografien etc. hält und diese uneingeschränkt zulässig im Rahmen des Vertrags durch die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH nutzbar sind. Sollte es Einschränkungen geben, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH hierauf spätestens während der Übermittlung hinzuweisen.

2.3 Jede Partei stellt die andere auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung frei, die aus einer vermeintlichen Rechtsverletzung Dritter resultiert, sofern

  • die in Anspruch genommene Partei die andere unverzüglich von einem solchen Anspruch informiert und
  • die in Anspruch genommene Partei der anderen die Möglichkeit einräumt, die Auseinandersetzung mit der vermeintlich verletzten Partei zu erledigen.

2.1 Soweit für den Vertrag erforderlich, räumen sich die Parteien wechselseitig das Recht ein, in Absprache mit der jeweils anderen Partei deren Kennzeichen (z.B. Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel) zu verwenden. Die Parteien sind sich einig, dass keine Partei hieraus für sich irgendwelche Rechte ableiten kann, die über die Durchführung des hier geregelten Vertragszwecks hinausgehen. Das jeweils zu verwendende Layout wird zwischen den Parteien abgestimmt. Die Berechtigung jeder Partei zur Nutzung der Kennzeichen der anderen Vertragspartei endet mit Ablauf des Vertrags.

Die Freistellungsverpflichtung entfällt bei einer Inanspruchnahme aufgrund eines schuldhaften Handelns der in Anspruch genommenen Partei, einschließlich einer Verletzung des Vertrags. Keine Partei ist berechtigt, eine Auseinandersetzung zu vergleichen, Ansprüche anzuerkennen oder in anderer Art und Weise rechtlich verbindliche Erklärung einzugehen oder in Aussicht zu stellen, die die andere Partei
belasten. Die Regelungen dieses Abschnitts bleiben bei einer Beendigung des Vertrags unberührt.

3. Werbeschaltungen

Für alle Werbemittel gelten ergänzend die AGB der iq media marketing gmbh sowie der iq digital media marketing gmbh, abrufbar unter www.iqm.de und www.iqdigital.de, sowie im Falle der Buchung von Werbemitteln, die über die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH vermarktet werden, die AGB der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH für Werbekunden, abrufbar unter www.solutions-hmg.com. Im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestelltes Mediavolumen muss innerhalb des Vertragszeitraums abgerufen werden und entfällt mit Vertragsende ersatzlos. Die Anzeigenschaltungen sind über ggf. gewährte Rabatte hinaus nicht rabattfähig, nicht rabattbildend und nicht committmentfähig.

4. Handelsblatt Research Institute (HRI)

Soweit Leistungen des HRI Bestandteil des Vertrags sind, erhält der Vertragspartner an den durch das HRI im Rahmen des Vertrags erstellten Publikationen ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dies umfasst für jeden der Partner insbesondere das Recht, die Leistungen für interne Zwecke und im Rahmen der eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und einzelne Bestandteile auf der eigenen Webseite wiederzugeben. Soweit an einzelnen Bestandteilen nur eingeschränkte Nutzungsrechte bestehen (z.B. bei Verwendung von Inhalten Dritter, an denen der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH keine Nutzungsrechte zustehen), wird die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH den Vertragspartner darauf hinweisen.

5. Veranstaltungen

Soweit der Vertrag Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen beinhaltet, steht es der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH frei, zunächst als physische oder hybride Events geplante Veranstaltungen rein digital auszurichten. Die Leistungen werden in diesem Fall im Einvernehmen mit dem Vertragspartner angepasst. Ein Anspruch auf Reduzierung der Vergütung ist in diesem Fall ebenso ausgeschlossen wie ein Anspruch auf Schadensersatz.

6. Rechnung, Fälligkeit

Die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH stellt die vereinbarte Vergütung unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrags in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner zur Zahlung fällig.

7. Haftung, Höhere Gewalt

7.1 Die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die
Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den typisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf die der Teilnehmer daher vertrauen durfte. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, arglistiger Täuschung, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; hier haftet die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH unbeschränkt.

7.2 Eine Haftung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt sind solche Umstände, die sich außerhalb der Kontrolle der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH ereignen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg, Unruhen, Pandemien usw.).

8. Verschwiegenheit, Daten, Datenschutz

8.1 Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei streng vertraulich behandeln. Sie verpflichten sich insbesondere, diese Geheimhaltungsverpflichtung sämtlichen Angestellten, Mitarbeitern oder an der Vertragsdurchführung beteiligten Dritten, die Zugang zu den Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung betritt auch den Abschluss des Vertrags und dessen Inhalt. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die (i) sich im Besitz der empfangenden Partei befanden, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhielt, (ii) die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei beruht, die (iii) von der empfangenden Partei unabhängig ohne Verletzung dieser Vereinbarung erlangt oder erarbeitet wurden oder werden können oder (iv) die aufgrund einer Anordnung von einem Gericht oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

8.2 Alle im Rahmen des Vertrags generierten Daten, insbesondere Studienergebnisse, Kundendaten oder Evaluierungsergebnisse, sowie etwaige Titelrechte stehen ausschließlich der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH zu.

8.3 Alle personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags werden von den Parteien im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit aus der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung einer Partei für die andere resultiert, werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Eine gemeinsame Datenverarbeitung ist nicht beabsichtigt.

9. Redaktionelle Unabhängigkeit

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vereinbarten Leistungen die Redaktionen der Handelsblatt Media Group nicht in der redaktionellen Unabhängigkeit beeinträchtigen. Insbesondere können die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH oder andere Unternehmen der Handelsblatt Media Group redaktionelle Beiträge veröffentlichen, die sich kritisch mit dem Vertragspartner oder seinem wettbewerblichen Umfeld befassen können. Sollte die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH dem Vertragspartner im Rahmen des Vertrages Video- oder Audiomaterial überlassen, das redaktionelle Beiträge beinhaltet (z.B. Interviews durch Redakteur:innen der Handelsblatt Media Group, Moderationen durch Redakteur:innen der Handelsblatt Media Group), so bedarf eine Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung dieses Materials der Zustimmung der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH im Einzelfall. Bearbeitungen des vorbezeichneten Materials sind untersagt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag bedarf der jeweiligen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen oder Übertragungen an Gruppenunternehmen der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH. Der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH ist es jederzeit gestattet, ein oder mehrere Gruppenunternehmen als Sub-Dienstleister einzusetzen.

10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtstand Düsseldorf vereinbart.