Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen
der Solutions by Handelsblatt Media Group GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der an Veranstaltungen teilnehmenden Person („Teilnehmende“) und der Solutions by Handelsblatt Media Group GmbH („Solutions“). Als Veranstaltungen in diesem Sinne gelten sowohl physisch ausgerichtete Veranstaltungen als auch rein digitale Veranstaltungen sowie jede Mischform („hybride Veranstaltungen“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Soweit für einzelne Veranstaltungen besondere Bedingungen gelten, werden diese gesondert zum Beispiel im Anmeldevorgang aufgeführt. Diese besonderen Bedingungen gehen den nachstehenden Regelungen vor.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Eine Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
3. Leistungen
Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet bei Veranstaltungen mit Präsenzbestandteilen eine angemessene Verpflegung einschließlich Pausengetränke. Solutions behält sich vor, angekündigte Referent*innen oder Veranstaltungsblöcke durch andere zu ersetzen und erforderliche Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, wobei der Gesamtcharakter gewahrt bleibt. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung von Referent*innen, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnahmezahl nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnahmezahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens Solutions. Solutions verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Erstattungsansprüche von Teilnehmenden wegen bloß temporärer Störungen einer Veranstaltung (insbesondere bei digitalen Veranstaltungen) sind ausgeschlossen.
4. Haftung, Höhere Gewalt
Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den typisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf die Teilnehmende daher vertrauen durften. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, arglistiger Täuschung, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; hier haftet Solutions unbeschränkt.
Eine Haftung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt sind solche Umstände, die sich außerhalb der Kontrolle von Solutions ereignen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg, Unruhen, Pandemien usw.). Sie berechtigen Solutions die Veranstaltung zzgl. einer angemessenen Vorlaufzeit zu verschieben oder – wenn die Verschiebung den Parteien nicht zuzumuten ist – abzusagen.
Eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter ist ausgeschlossen.
5. Stornierungen
Eine Stornierung ist bei kostenpflichtigen Veranstaltungen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach wird der vollständige Teilnahmebeitrag erhoben. Gerne akzeptiert Solutions ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer.
Sonderregelung während der Corona-Pandemie:
Um Teilnehmenden während der Corona-Pandemie Sicherheit zu geben, gelten abweichend zum Vorgenannten bis auf Weiteres für alle im Jahr 2021 stattfindenden Veranstaltungen der Solutions mit Präsenzanteil die folgenden Stornobedingungen:
Eine Stornierung ist bei kostenpflichtigen Veranstaltungen bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Solutions erstattet in diesem Fall die gesamte Teilnahmegebühr. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung erhalten Sie einen Gutschein im Wert der gezahlten Teilnahmegebühr. Diesen Gutschein können Sie bis zum 31.12.2021 für eine gleichwertige Veranstaltung der Solutions einlösen. Wir werden Sie beim Einlösen des Gutscheins kostenlos umbuchen und Ihnen eine aktualisierte Bestätigung zukommen lassen.
Storniert Solutions eine Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
6. Urheberrechte
Sämtliche Inhalte der Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt. Teilnehmende erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die persönliche Teilnahme. Es ist nicht gestattet, Inhalte mitzuschneiden, abzufotografieren oder in anderer Art und Weise zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verarbeiten.
7. Widerrufsbelehrung
Wenn Teilnehmende Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können diese ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Abgabe der Widerrufserklärung gegenüber Solutions (z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax). Der Ablauf der Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss und endet ggf. vorzeitig, wenn der oder die Teilnehmende an der gebuchten Veranstaltung teilgenommen hat. Bei einer wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts werden die Zugangsdaten bei einer digitalen Veranstaltung gesperrt, sodass der Zutritt (Anmeldung) zur jeweiligen digitalen Veranstaltung nicht möglich ist. Solutions zahlt einen etwaigen, durch den oder die Teilnehmende entrichteten Teilnahmepreis zurück.
8. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es sich bei einem Teilnehmenden nicht um Verbraucher handelt, wird als Erfüllungsort und Gerichtstand Düsseldorf vereinbart.